Art. 14 · Dachaufbauten und Dacheinschnitte
BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 17 · Original-PDF
1Gestaltung Alle Aufbauten müssen ästhetisch befriedigen und mit den darunter liegenden Fassaden harmonieren.
2Aufbauten bei geneigten Dächern Aufbauten sind nur bei Dachneigungen von mindestens 35 ° a. T. gestattet. Dachaufbauten sind nur auf zwei einander gegenüberliegenden Dachflächen zulässig. Dachaufbauten Prinzipskizze nebenstehend
3Die Summe der Frontflächen der Dachaufbauten und Dacheinschnitte darf das Mass von 0.60 m x Fassadenlänge nicht überschreiten. Die Bemessung der Frontflächen erfolgt am Umriss der Dachaufbauten, wobei bei der Satteldachgaube das Giebeldreieck nicht gemessen wird. Der Mindestabstand von den Fassadenenden, Gräten und Kehlen beträgt 1.00 m. Der Mindestabstand zum First beträgt 0.50 m (vertikal gemessen). Abstände Dachaufbauten
4Die Fronthöhe der Dachaufbauten darf maximal betragen: Prinzipskizze nebenstehend
–2.00 m für Aufbauten auf der Dachhaut aufgesetzt
–2.60 m für fassadenbündige Aufbauten (ab roh Boden Dachgeschoss) Bei Dachaufbauten mit Satteldach wird die Fronthöhe bis zur Oberkante der Dachaufbau-Traufe gemessen. Messebene ist in diesem Fall die Aussenkante der Dachaufbau-Seitenwand. Für Dacheinschnitte gilt diese Bestimmung sinngemäss. Im Bereich der fassadenbündigen Aufbauten darf die Fassadenhöhe entsprechend überschritten werden.
5Lichtbänder im Dach Dachflächenbündige Firstverglasungen sowie Lichtbänder mit stehender (senkrechter Verglasung) sind zulässig. Die Breite der Lichtfläche richtet sich nach der Grösse und der Proportion der Dachfläche, jedoch im Maximum 0.80 m (auf der Glasfläche gemessen). Pro Dachfläche ist nur ein Lichtband zulässig. Lichtbänder im Dach Prinzipskizze nebenstehend Bei kleineren Dachflächen ist die Breite der Lichtbänder deutlich kleiner 0.80 m zu wählen. Zonenreglement Siedlung, Aesch
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Prinzipskizzen Attikageschosse auf Flachdächern Abgrabungen Zonenreglement Siedlung, Aesch
Prinzipskizze zu Seite 7
Kommentar
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.