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Art. 13 · Dachformen / Dachgestaltung

BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 17 · Original-PDF

1Die zulässigen Dachformen sind in der Zonentabelle § 21 für alle Bauzonen definiert. Über zulässige Unterformen der Dachformen im Dorfkern (Prinzipskizze Dachformen) entscheidet der Gemeinderat.

2Der First des Satteldaches muss mindestens 1.00 m hinter der Fassade liegen. Firstanordnung  Prinzipskizze nebenstehend

3Beim Mansarddach muss der Knickpunkt mindestens 1.00 m hinter der Fassade liegen und die Firstrichtung muss parallel zur langen Gebäudeseite verlaufen. Die Dachneigung eines Mansarddaches beträgt im Minimum 15 ° a. T. Mansarddach  Prinzipskizze nebenstehend Tonnendach

4Das Profil des Tonnendaches muss innerhalb des Profils des Mansarddaches (gemäss Abs. 3) verlaufen.  Prinzipskizze nebenstehend

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.