Art. 6 · Abweichungen bei Ersatzbauten
BZO Adliswil · S. 13 · Original-PDF
Bei Ersatzbauten und Umbauten können untergeordnete Abweichungen von den verbindlichen Massen und von der bisherigen Erscheinung gestattet oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse des Ortsbildschutzes, der Hygiene oder der Verkehrssicherheit liegt. Art. 6 Energiekonzept Für die vorgesehene Überbauung ist ein Energiekonzept zu erstellen. Dabei ist auf eine möglichst geringe Umweltbelastung und einen sparsamen Energieverbrauch zu achten. Art. 6 Abstellplätze für Behinderte Bei öffentlichen Bauten und Anlagen sowie grösseren Parkierungsanlagen sind Parkplätze für Behinderte einzurichten und zu signalisieren. Deren Anzahl wird von Fall zu Fall aufgrund der jeweiligen Nutzung festgelegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.