Art. 13 · § 13 Mischzone M
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 11 · Original-PDF
Mischzone M
1 Die Mischzone ist für Wohnungen sowie für nicht oder nur mässig störende Gewerbebetriebe bestimmt. Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig.
2 Baubestimmungen in der Mischzone Dachform FlachSchrägdach5 Max. Gesamthöhe 11,0 m 12,5 m Max. talseitige Fassadenhöhe 11,0 m 12,5 m Grenzabstand 4,0 m 5,0 m Max. Überbauungsziffer (ÜZ) 0,28 Zusätzliche separate ÜZ für Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4,5 m, die nur Nebennutzflächen aufweisen dach 0,08, mind. jedoch 50 m2 anrechenbare Gebäudefläche
3 Pro Gebäude ist nur eine Wohnung zulässig.
4 Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.
5Beachte dazu weitergehende Bestimmungen unter § 6 BZR
11 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.