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Art. 13 · § 13 Mischzone M

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 11 · Original-PDF

Mischzone M

1 Die Mischzone ist für Wohnungen sowie für nicht oder nur mässig störende Gewerbebetriebe bestimmt. Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig.

2 Baubestimmungen in der Mischzone Dachform FlachSchrägdach5 Max. Gesamthöhe 11,0 m 12,5 m Max. talseitige Fassadenhöhe 11,0 m 12,5 m Grenzabstand 4,0 m 5,0 m Max. Überbauungsziffer (ÜZ) 0,28 Zusätzliche separate ÜZ für Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4,5 m, die nur Nebennutzflächen aufweisen dach 0,08, mind. jedoch 50 m2 anrechenbare Gebäudefläche

3 Pro Gebäude ist nur eine Wohnung zulässig.

4 Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.

5Beachte dazu weitergehende Bestimmungen unter § 6 BZR

11 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.