Art. 11 · § 11 Spezielle Wohn-, Misch- und Arbeitszonen W-S/M-S/Ar-S
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 10 · Original-PDF
Spezielle Wohn-, Misch- und Arbeitszonen W-S/M-S/Ar-S
1 Die Speziellen Wohn-, Misch- und Arbeitszonen tragen den speziellen Gestaltungsansprüchen Rechnung, die sich bei einzelnen Gebieten aufgrund besonderer Umstände ergeben.
2 Sofern das Gebiet mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt ist, darf nur im Rahmen eines Gestaltungsplans gebaut werden, der auf der Grundlage eines Bebauungs- und Erschliessungskonzepts erstellt wird. Dieses ist von den Grundeigentümern zu erstellen und zu finanzieren und bedarf einer Genehmigung der Gemeinde. Grundlegende Abweichungen von den aus dem Konzept hervorgehenden ortsbaulichen und gestalterischen Entwicklungsabsichten sind nicht zulässig.
3 Für die einzelnen Gebiete werden im Anhang 2 folgende Festlegungen gemacht:
a.Zweck,
b.Art der Nutzung,
c.Mass der Nutzung,
d.Lärm-Empfindlichkeitsstufe
e.Zusatzbestimmungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.