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Art. 76 · Definitionen für bestehende Sondernutzungspläne

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 31 · Original-PDF

1Für altrechtliche Sondernutzungspläne gelten folgende Begriffsdefinitionen: a) Die bisherige Gebäudehöhe entspricht neu der Fassadenhöhe trauf­ seitig. b) Die bisherige Firsthöhe entspricht neu der Gesamthöhe Firstdach. 4) Heute: §§ 12 ff. des Reglements über die Verwaltungsgebühren (VGebR) vom 11. Mai 2020, SRS 6.6-1 31 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.