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Art. 75 · Kosten von Baubewilligungsverfahren

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 31 · Original-PDF

1Entscheide in Bausachen sind kostenpflichtig. Die Gebühren und die Aufer­ legung zusätzlicher Verfahrenskosten richten sich nach dem Gebührenregle­ ment in Bausachen4). 13. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.