← BZO Aarau · Inhaltsverzeichnis

Art. 5 · Pflichtgestaltungspläne

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 2 · Original-PDF

1Für die im Zonenplan umrandeten Areale besteht eine GestaltungsplanPflicht (Anhang 2).

2Für die Pflichtgestaltungspläne kann von den Regelbaumassen im Aus­ mass von § 4 abgewichen werden, soweit in Anhang 2 nicht besondere Ab­ weichungen vorgesehen sind. 2 7.1-1

3Innerhalb der Pflichtgestaltungsplanperimeter kann der Stadtrat unter Ab­ wägung der massgebenden öffentlichen und privaten Interessen für die Zeit bis zur Bebauung nach Gestaltungsplan befristete (maximal 8 Jahre), zo­ nenkonforme Nutzungsänderungen bewilligen, wenn noch kein Gestaltungs­ plan besteht oder wenn diese Änderungen dem bestehenden Gestaltungs­ plan widersprechen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.