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Art. 3 · Planungsgrundsätze

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 1 · Original-PDF

1Überbauungen sowie Aussen- und Strassenräume sind attraktiv, bedürfnis­ gerecht und vielfältig nutzbar zu gestalten und zu strukturieren, dabei ist der Aufenthaltsqualität besondere Beachtung zu schenken. * 1) SAR 713.100 1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 7.1-1

2Die Eigenheiten wertvoller, historisch gewachsener Quartiere, Bau- und Strassenensembles sowie Einzelbauten und -anlagen, welche das Stadtund Landschaftsbild prägen, sind zu erhalten.

3Verdichtetes Bauen ist an geeigneten Standorten zu fördern, wobei den Frei- und Erholungsräumen besondere Beachtung zu schenken ist.

4Anzustreben sind eine gute Qualität und die Sicherheit des Verkehrs unter Priorisierung des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs. *

5Landschaft und Natur sind in ihren Eigenheiten zu erhalten und aufzuwer­ ten. 2. Besondere Planungsinstrumente 2.1 Gestaltungsplanung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.