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Art. 5 · Werkhofzone (WHZ)

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 20 · Original-PDF

In der Werkhofzone dürfen Bauten und Anlagen erstellt und unterhalten werden, welche den Anliegen des Forstdienstes (Werkhof, Unterstände, Lagerräume u.ä.) und zur Erstellung eines Betriebsgebäudes für die Herstellung von Komponenten für Holzheizungen dienen sowie die dazu nötigen Infrastrukturanlagen. Für die Bauten gelten die baupolizeilichen Bestimmungen der M2-Zone. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.