← BZO Niederbipp · Inhaltsverzeichnis

Art. 49 · Inkrafttreten

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 78 · Original-PDF

Die baurechtliche Grundordnung tritt mit ihrer Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.