← BZO Niederbipp · Inhaltsverzeichnis
Art. 48 · Widerhandlungen
BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 78 · Original-PDF
Widerhandlungen gegen die Vorschriften dieses Baureglementes, gegen die übrigen Gemeindebauvorschriften und die gestützt darauf erlassenen Einzelverfügungen werden nach den Strafbestimmungen der Baugesetzgebung vom Richter geahndet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.