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Art. 3.4 · Ausbau des Untergeschosses
BZO Rümlang · S. 14 · Original-PDF
3.4 Ausbau des Untergeschosses Ein mehrheitlich im gewachsenen Terrain liegendes Geschoss darf nur zur Hälfte des darüberliegenden Geschosses mit Wohn- und Schlafräumen ausgebaut werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.