← BZO Rümlang · Inhaltsverzeichnis
Art. 3.5 · Freilegung eines Untergeschosses
BZO Rümlang · S. 14 · Original-PDF
3.5 Freilegung eines Untergeschosses Über dem gestalteten Terrain darf gesamthaft maximal 50 % der Aussenwandfläche eines mehrheitlich im gewachsenen Terrain liegenden Geschosses sichtbar sein.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.