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Art. 27 · Dachgestaltung

BZO Rümlang · S. 27 · Original-PDF

27 Gemeinde Rümlang Bau- und Zonenordnung Berechnung der Baumasse Für die max. zulässige Baumasse ist gemäss § 258 PBG der oberirdisch umbaute Raum mit seinen Aussenmassen massgebend. Im Sinne von § 12 Allgemeine Bauverordnung gelten alle über dem gewachsenen Boden liegenden Gebäudeteile als oberirdisch. Das gewachsene Terrain (Zustand vor der Baueingabe) wird, abgesehen von Spezialfällen bei besonderen topographischen Verhältnissen, wie folgt ausgemittelt:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.