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Art. 26 · Grundabstände
BZO Rümlang · S. 26 · Original-PDF
26 Gemeinde Rümlang Bau- und Zonenordnung ANHANG Messweise für Dachaufbauten in Kernzonen Gemäss Art. 2.7 Abs. 2 Bau- und Zonenordnung sind Dachaufbauten in Kernzonen bis zu einer bestimmten Grösse gestattet. Die nachfolgende Darstellung zeigt auf, wie die Frontflächen bzw. die Fronthöhe gemessen werden. Giebellukarnen Schleppgauben
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.