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Art. 28 · Gestaltungsanforderungen
BZO Rümlang · S. 28 · Original-PDF
28 Gemeinde Rümlang Bau- und Zonenordnung Beispiel für Baumassenzifferberechnung in der Wohnund Gewerbezone Gemäss Art. 5.1 Bau- und Zonenordnung gelten in den gemischten Bauzonen (Wohnen und Gewerbe) unterschiedliche Baumassenziffern. Für dauernd gewerblich genutzte Gebäude oder -teile ist unter dem Vorbehalt der Nutzweise (vgl. Art. 5.2) eine erhöhte Baumassenziffer massgebend. Die nachfolgende Darstellung dient als Auslegungshilfe für die Baumassenzifferberechnung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.