Art. 8 · Vgl. Art. 77 BauG
BZO Baureglement Uetendorf · S. 11 · Original-PDF
Zonen für öffentliche Nutzungen ZöN
1Die Zonen für öffentliche Nutzungen sind für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt. Vorbestehende andere Bauten und Anlagen dürfen nur unterhalten werden.
2In den einzelnen Zonen gelten folgende Bestimmungen: ES = Lärmempfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV).
A/A1 Uetendorfberg ES III - Stiftung Uetendorfberg - Schweizerische Wohnund Arbeitsgemeinschaft für Hör-, Sprach-, und Mehrfachbehinderte - Gesamthöhe h max. 14.50 m - Gesamthöhe h max. 8 m im Bereich A1 - Abstand von Zonengrenze min. 5.0 m - Die Erschliessung hat über die bestehenden Zufahrten zu erfolgen. - Im Bauzonenplan Dorf / Berg ist der Bereich „besonders hohe Nutzungsdichte“ bezeichnet. Darin muss eine besonders hohe Nutzungsdichte qualitativ sichergestellt werden. D.h. die Bauten müssen flächensparend angeordnet sein. Die Erhaltung der Restfläche der landwirtschaftlichen Nutzfläche muss soweit als möglich gewährleistet werden.
B Bergschulhaus ES II
–Schulanlage, Hauswartwohnung, Kindergarten, Bereitstellungsanlage, Parkplatz, Aussenanlage
–Gesamthöhe h max. 12.50 m
–Abstand von Zonengrenze min. 5.0 m
C Unterkünfte Moosweg ES II
–Sozial- und Asylunterkünfte
–Gesamthöhe h max. 11.50 m
–Abstand von Zonengrenze min. 5.0 m
D Kirche ES II
–Dorfkirche, Aufbahrungshalle, Pfarrhaus, Friedhof und weitere kirchliche Nutzungen
–Gesamthöhe h max. 14.0 m
–Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m
E Zehntenhaus und Stöckli ES II
–Gemeindesaal, kulturelle Nutzungen, Parkplatz
–Gesamthöhe h max. 12.50 m
–Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m 5. November 2018 11 Baureglement Uetendorf
F Allmendstrasse ES III
–Parkplatz zu Mehrzweckhalle Bach und Militärunterkunft; Standplatz Zirkus; Ergänzungen zur Aussensportanlage (ZöN L Bachschulhaus); Freizeitanlagen
–1-geschossige Bauten, Gesamthöhe h 4.0 m,
–Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m
–Im Bauzonenplan Dorf / Berg ist der Bereich „besonders hohe Nutzungsdichte“ bezeichnet. Darin muss eine besonders hohe Nutzungsdichte qualitativ sichergestellt werden.
G Turmhuus ES II
–Alterszentrum, Arztpraxen, Spitex und andere öffentliche Nutzungen, Turm, Parkplatz
–Die kulturlandschaftlichen Bezüge vom Zehntenhaus (Moosweg 2) zum geschützten Bauernhaus (Unterbälliz 5) und vom Zehntenhaus zum Turm (Turmgässli 9) sind zu erhalten. Zudem ist die Umgebung der beiden Schutzobjekte Bauernhaus und Turm bei der Planung von Neubauten zu berücksichtigen. Die kantonale Denkmalpflege ist frühzeitig beizuziehen.
–Der bestehende Obstbaumbestand auf Parzelle Nr. 2649 ist möglichst zu erhalten oder ökologisch gleichwertig zu ersetzen. Der landwirtschaftliche Charakter der Umgebung des Bauernhauses soll dabei erhalten bleiben.
–Gesamthöhe h max. 15.0 m
–Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m
H Riedern ES III
–Gemeindewerkhof, Feuerwehrmagazin, Kindergarten, Schulanlage, Turnhalle, Aussenanlagen, Parkplätze
–Gesamthöhe h max. 12.50 m
–Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m
I Gemeindehaus ES III
–Gemeindeverwaltung, dazugehörende Wohnungen
–Gesamthöhe h max. 14.50 m
–Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m
J Schiessanlage 300 m
–Schiess- und Scheibenstand
–Gesamthöhe h max. 12.0 m
–Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m 5. November 2018 12 Baureglement Uetendorf
K Kandermatte ES II
–Kindergarten
–Gesamthöhe h max. 12.50 m
–Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m
L Bachschulhaus ES III
–Schulanlage, Kindergarten, Mehrzweckhalle, Hauswartwohnung, Aussensportanlage und Militärunterkunft
–Gesamthöhe h max. 14.50 m
–Abstand von Zonengrenze min. 5.0 m
M Werkhof Allmend ES III
–Werkhof Kant. Tiefbauamt
–Gesamthöhe h max. 12.50 m
–Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m
N Allmend ES II
–Kindergarten
–Gesamthöhe h max. 11.50 m
–Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m
O Kirchgemeindehaus Allmend ES II
–Kirchliche und andere öffentliche Nutzungen
–Gesamthöhe h max. 12.50 m
–Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m
P ARA ES III
–Abwasserreinigungsanlage für die Region Thun
–Abstand von Zonengrenze min. 4 m
–Im Bauzonenplan Allmend ist der Bereich „besonders hohe Nutzungsdichte“ bezeichnet. Darin muss eine besonders hohe Nutzungsdichte qualitativ sichergestellt werden. Es ist eine flächensparende Erschliessung und eine kompakte Anordnung von Bauten und Anlagen zu realisieren. Bauten und Anlagen sind an die bestehende Bebauung anzuschliessen. Eine Restfläche des Kulturlandes ist möglichst zu erhalten. Die oberirdische Parkierung ist nur innerhalb der minimalen vorgeschriebenen Bau- und Gebäudeabstände zugelassen.
Q Pumpwerk Allmend
–Bauten und Anlagen der Wasserversorgung
–Gesamthöhe h max. 12.0 m
–Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m
R Schiessstand 25/50 m
–Pistolen- und Kleinkaliberschiessanlage
–Gesamthöhe h max. 6.0 m
–Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m 5. November 2018 13 Baureglement Uetendorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.