Art. 9 · Zone für Sport- und Freizeitanlagen
BZO Baureglement Uetendorf · S. 14 · Original-PDF
ZSF
ES III
In den einzelnen Zonen für Sport- und Freizeitanlagen gelten die folgende Zweckbestimmungen und baupolizeilichen Bestimmungen:
a)ZSF Riedern: Vgl. Art. 78 BauG.
–Schwimmbad (Sektor a) und Tennisanlage (Sektor
b)Bauten mit Gesamthöhe h max. 6.0 m und Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m
–Bauten und Anlagen für die Jugend (Pfadiheim etc.) (Sektor c): eingeschossige Bauten, Gesamthöhe h max. 6.0 m und Abstand von Zonengrenze min. 4.0 m sowie Abstand von der nördlichen Sektorengrenze mind. 10.0 m
b)ZSF Aarestrasse:
–Sport- und Spielfelder
–Im Bauzonenplan Allmend ist der Bereich „besonders hohe Nutzungsdichte“ bezeichnet. Darin muss eine besonders hohe Nutzungsdichte qualitativ sichergestellt werden. Es ist eine flächensparende Erschliessung und eine kompakte Anordnung der Anlagen zu realisieren. Die Anlagen sind an die bestehende Bebauung anzuschliessen. Eine Restfläche des Kulturlandes ist möglichst zu erhalten. 5. November 2018 14 Baureglement Uetendorf
C/III Weitere Nutzungszonen im Baugebiet
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.