Art. 37 · Verwendung der Ersatzabgabe
BZO Baureglement Uetendorf · S. 30 · Original-PDF
Verwendung der Ersatzabgabe
1Die Ersatzabgabe dient insbesondere
a)dem Bau, Betrieb und Unterhalt öffentlicher Parkierungsanlagen;
b)der Finanzierung von Massnahmen, welche den öffentlichen Verkehr fördern;
c)der Förderung des Langsamverkehrs (Fahrradabstellplätze, Radwege, Massnahmen zugunsten von Fussgängerinnen und Fussgängern, Verkehrsberuhigungsmassnahmen usw.).
2Über die Verwendung der Ersatzabgabe im Einzelfall befindet das finanzkompetente Organ der Gemeinde. 5. November 2018 30 Baureglement Uetendorf
F Bau- und Nutzungsbeschränkungen
F/I Pflege des Ortsbildes
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.