Art. 36 · Bemessung der Ersatzabgabe
BZO Baureglement Uetendorf · S. 30 · Original-PDF
Bemessung der Ersatzabgabe
1Die Ersatzabgabe entspricht dem Grundbetrag multipliziert mit der Anzahl Abstellplätze, von deren Erstellung die oder der Bauwillige befreit wurde.
2Der Grundbetrag beträgt CHF. 18 000.--; er entspricht den durchschnittlichen Erstellungskosten privater Abstellplätze.
3Kann nachgewiesen werden, dass die durchschnittlichen Erstellungskosten um mehr als 20 % höher oder niedriger sind, kann die Baupolizeibehörde den Grundbetrag um höchstens 50 % herauf- oder herabsetzen.
4Der Gemeinderat passt den Grundbetrag an, wenn sich der Landesindex für Konsumentenpreise gegenüber dem Indexstand beim Inkrafttreten dieses Reglements oder der letzten Anpassung um 10 % verändert hat.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.