← BZO Uetendorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 35 · Ersatzabgabe
BZO Baureglement Uetendorf · S. 29 · Original-PDF
1Wird die oder der Erstellungspflichtige von der Pflicht, Abstellplätze zu erstellen, ganz oder teilweise befreit, ist eine zweckgebundene Ersatzabgabe zu entrichten.
2Die Bezahlung der Ersatzabgabe gibt kein Anrecht auf die Zuteilung von reservierten Abstellplätzen. 5. November 2018 29 Baureglement Uetendorf
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.