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Art. 31 · Vgl. Reglement zur Förderung von Alternativenergien
BZO Baureglement Uetendorf · S. 28 · Original-PDF
Vgl. Reglement zur Förderung von Alternativenergien vom 11. September 1995. Förderung Die Gemeinde Uetendorf unterstützt die Bauherrschaft bei der Planung von Bauvorhaben. Sie informiert ebenfalls über Massnahmen, die zu einer umweltschonenden Energieversorgung und –nutzung beitragen sowie über Fördermöglichkeiten. Als zuständige Stelle gilt die Tiefbau- und Umweltkommission in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Energie (vgl. Art. 55) 5. November 2018 28 Baureglement Uetendorf
E/IV Erschliessung / Parkierung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.