Art. 26 · Ausnahmen
BZO Baureglement Uetendorf · S. 5 · Original-PDF
BauG Ausnahmen Ausnahmen im Baugebiet richten sich nach dem kant. Baugesetz. 5. November 2018 5 Baureglement Uetendorf
B Geltungsbereich Normativer Inhalt Hinweise Art. 26 Für bewilligungsfreie Reklamen vgl. Art. 6a BewD Reklamen
1Fremdreklamen sind in den Arbeitszonen und entlang der Bahnhofstrasse zugelassen.
2Fremdreklamen und bewegte Eigenreklamen dürfen zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr nicht beleuchtet werden.
3Reklamen mit blendenden, blinkenden und wechselnden Lichteffekten oder Beamer sind nicht gestattet. 5. November 2018 25 Baureglement Uetendorf
E/II Qualitätssicherung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.