← BZO Thun · Inhaltsverzeichnis

Art. 31

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 27 · Original-PDF

7. An- und Kleinbauten

1An- und Kleinbauten nach Artikel 33 haben keinen Gebäudeabstand einzuhalten.

2Die Einhaltung der Brandschutzvorschriften bleibt vorbehalten. 8. Reklamen Artikel 31 BMBV:

1Die Grünflächenziffer (GZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Grünfläche (aGrF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF).

2Als anrechenbare Grünfläche gelten natürliche und/oder bepflanzte Bodenflächen eines Grundstücks, die nicht versiegelt sind und die nicht als Abstellflächen dienen. 75 Nicht an die Grünflächenziffer anrechenbar sind beispielsweise Rasengittersteine oder begrünte Dachflächen. Eine Einstellhalle kann nur angerechnet werden, wenn sie mit mindestens 60 cm Erde überdeckt ist (vergleiche Art.

34Abs. 2). Vergleiche Merkblatt zur Grünflächenziffer. Anrechenbare Grundstücksfläche Die anrechenbare Grundstücksfläche aGSF bestimmt sich nach Artikel 27 BMBV.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.