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Art. 32

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 27 · Original-PDF

Reklamen und Reklamestelen in Zonen und Gebieten mit offener Bauweise haben gegenüber Nachbarparzellen einen Grenzabstand von vier Metern einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.