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Art. 30 · 6. Waldabstand, Wald-Baulinien
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 27 · Original-PDF
1Im Bereich der im Baulinienkataster festgelegten WaldBaulinien gelten verkürzte Waldabstände.
2Innerhalb des verkürzten Waldabstands sind keine neuen Bauten und Anlagen zugelassen. Bestehende bewilligte Bauten können im heutigen Volumen genutzt und erneuert werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.