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Art. 20 · Besondere Nutzungsanordnungen

BZO Otelfingen · S. 11 · Original-PDF

Für Bauten, die nicht der Landwirtschaft oder der Öffentlichkeit dienen, ist mit Ausnahmen der Bauten direkt an der Landstrasse die gewerbliche Nutzung auf 50 % der Summe der Geschossflächen beschränkt. Nutzungsverlagerungen sind zulässig. Zulässig ist mässig oder nicht störendes Gewerbe.

b)Wohnzonen

ZoneW1W2AW2BW2CW3WG2WG3
Ausnützungsziffer max. %20303035553555
Grünflächenziffer mind. %30303030303030
Vollgeschosse max.1222323
Anrechenbare UG max.1111
anrechenbare Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max.1112222
traufseitige Fassadenhöhe max. m4.87.07.58.111.48.111.4
Gesamthöhe max. m8.310.512.014.118.414.118.4
Gesamtgebäudelänge max. m20202530403040
Grenzabstände - grosser Grundabstand min. m - kleiner Grundabstand min. m9 59 59 59 511 66 66 6

Tabelle von S. 11 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.