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Art. 51 · Prostitutionsgewerbe Aufgrund der ideellen Immissionen ist das …

BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 30 · Original-PDF

Prostitutionsgewerbe nur in den folgenden Zonen zulässig: - Arbeitszonen - Zonen mit Planungspflicht und Überbauungsordnungen, welche hauptsächlich der Arbeitsnutzung dienen - Bundesareal (bei ziviler gewerblicher Nutzung)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.