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Art. 49
BZO Gemeindebaureglement Steffisburg · S. 29 · Original-PDF
Für Objektnummern vgl. das Landschaftsinventar der Gemeinde Steffisburg. Hochstamm-Obstgärten
1Die im Schutzzonenplan eingezeichneten HochstammObstgärten sind aus landschafts- und siedlungsästhetischen Gründen zu erhalten.
2Einzelne Bäume dürfen ohne Bewilligung gefällt werden, wobei der Bewirtschafter oder der Grundeigentümer für angemessenen Ersatz zu sorgen hat, um den Schutzzweck weiterhin zu gewährleisten.
F/5 Gefahrengebiete
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.