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Art. 74 · Bauinspektorin / Bauinspektor

BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 38 · Original-PDF

1Die Bauinspektorin oder der Bauinspektor bereitet alle Geschäfte der Hochbaukommission vor und stellt Antrag.

2Sie oder er entscheidet zudem über alle Baugesuche, die im kleinen Baubewilligungsverfahren nach Art. 27 BewD erteilt werden können. 31 Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg 3 Zudem nimmt sie oder er an Einspracheverhandlungen teil und stellt die Protokollführung sicher.

4Die Bauinspektorin oder der Bauinspektor wacht über die Einhaltung der Bauvorschriften und Baubewilligungen und leitet allenfalls notwendige Massnahmen ein. Funktionendiagramm

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.