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Art. 46 · Kernzone K
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 26 · Original-PDF
1In der Kernzone K sind Wohnbauten sowie Bauten für mässig störende Gewerbebetriebe zugelassen.
2Im Erdgeschoss sind ausschliesslich Läden und gewerbliche Nutzungen gestattet. 19 Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg
3Im Bereich des Erdgeschosses kann von der geschlossenen Bauweise Gebrauch gemacht werden.
4In der Kernzone K sind die nach Art. 49ff BauV notwendigen Abstellplätze in Gemeinschaftsanlagen zu erstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.