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Art. 44 · Wohn- und Gewerbezone WG

BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 26 · Original-PDF

In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten sowie Bauten mässig störender Gewerbebetriebe zugelassen. Gewerbe und Betriebe, die das gesunde Wohnen durch besonders nachteilige Emissionen wie Lärm, Russ, Geruch usw. wesentlich beeinträchtigen sowie ein überdurchschnittlich hohes Mass an quartierfremdem Verkehr verursachen, sind nicht zugelassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.