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Art. 43 · Wohnzonen W / Hangbauzonen H

BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 26 · Original-PDF

Wohnzonen W / Hangbauzone H

1Die Wohnzonen und die Hangbauzonen sind der Wohnnutzung vorbehalten.

2In sämtlichen Wohnzonen sind stille gewerbliche Nutzungen (Coiffeure, Arztpraxen, kleine und ruhige Dienstleistungsbetriebe sowie für den täglichen Lebensbedarf der Quartierbewohner ausgerichtete Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche pro Gebäude bis zu 120 m2) im Umfang der Bestimmungen gemäss Art. 90 BauV zugelassen. In der Wohnzone Wb sind stille gewerbliche Nutzungen bis zu 30 % der realisierbaren BGF gestattet. Wohn- und Gewerbezone WG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.