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Art. 3 · Besitzstandesgarantie
BZO Gemeindebaureglement Heimberg · S. 8 · Original-PDF
Wird ein schützens- oder ein erhaltenswertes Gebäude durch Elementarereignisse ganz oder teilweise zerstört, so gilt für dessen Wiederaufbau innert fünf Jahren die Bestandesgarantie im gleichen Masse. Vorbehalten bleiben entgegenstehende, überwiegende Interessen wie Verkehrssicherheit, Raumbedarf von Fliessgewässern etc. Art. 3 BauG, Art. 63 SBG 1 Baureglement der Einwohnergemeinde Heimberg B ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN DER ÜBERBAUUNG 1. Baubewilligungspflicht / Baubeginn
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.