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Art. 44 · Spiel und Ruheflächen-Bemessung

BZO Oberglatt · S. 18 · Original-PDF

57 Spiel- und Ruheflächen müssen bei Mehrfamilienhäusern mindestens 10 % der anrechenbaren Grundstücksfläche umfassen sowie möglichst als zusammenhängende Fläche angeordnet und ausgestattet werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.