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Art. 44a · Flachdachbegrünung
BZO Oberglatt · S. 18 · Original-PDF
" Flachdächer von Hauptgebäuden sind zu begrünen, sofern sie nicht als begehbare Terrasse genutzt werden.
54Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
55Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
56Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzung Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzung, Anpassung aufgrund IVHB
55Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.