Art. 43 · Fahrräder und Kinderwagen
BZO Oberglatt · S. 18 · Original-PDF
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1Bei Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse, ohne Treppen zugängliche Abstellräume oder Unterstände für Fahrräder und Motorfahrräder/e-Bikes bereitzustellen.
2Es ist mindestens folgende Anzahl Velo-Abstellplätze (VP) zu erstellen:
–Für Wohnungen 1 VP pro Zimmer
–Für andere Nutzungen gelten die aktuellen Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) als Richtlinie für die Bemessung. 3 ln Mehrfamilienhäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse, leicht zugängliche Abstellräume oder -flächen für Kinderwagen bereitzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.