Art. 29a · Nutzung und Massvorschriften EC
BZO Oberglatt · S. 12 · Original-PDF
Nutzung und Massvorschriften Ec32 lEs gelten die kantonalrechtlichen Mindestvorschriften. Die maximale Fassadenhöhe beträgt 5 m. Die Überbauungsziffer beträgt 5 %. Es sind lediglich Bauten und Anlagen zulässig, welche mit den Nutzungen als Sport- und Spielplatzanlagen oder Aussenanlagen von Schulen in Verbindung stehen.
29Teilrevision vom 20. März 2024, Inhaltliche Ergänzung
30Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
31Teilrevision vom 20. März 2024, Einführung Erholungszone
32Teilrevision vom 20. März 2024, neuer Artikel
–12 - Die Beleuchtung ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken und die Durchlässigkeit der Anlage mit Fusswegverbindungen ist sicherzustellen. Auf die Anordnung der Erschliessung sowie von neuen Bauten und Anlagen im Bereich der mittleren Hochwassergefährdung gemäss Gefahrenkarte ist nach Möglichkeit zu verzichten oder es sind Objektschutzmassnahmen zu treffen um das Risikopotenzial gering zu halten. Art. 29bNutzung und Massvorschriften E033 1 ln der Erholungszone ED sind Garten- und Gerätehäuser sowie gemeinschaftliche Gebäude, die für den Betrieb der Pflanzlandareale notwendig sind, zulässig. Es gilt das Reglement der Familiengartenanlagen.
2Die maximale Gebäudegrundfläche je Gebäude beträgt max. 7.5 m2, die Gesamthöhe beträgt max. 2.5 m. 3 lm Gebiet Breitmatt ist auf die Anordnung der Erschliessung sowie von neuen Bauten und Anlagen mit Risikopotenzial im Bereich der mittleren Hochwassergefährdung gemäss Gefahrenkarte zu verzichten oder es sind Objektschutzmassnahmen zu treffen um das Risikopotenzial gering zu halten. Die Familiengartenanlagen sind so zu nutzen, dass Böden und Fruchtfolgeflächen erhalten bleiben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.