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Art. 29c · Nutzung und Massvorschriften EE
BZO Oberglatt · S. 13 · Original-PDF
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1Es gelten die kantonalrechtlichen Massvorschriften.
2Es sind lediglich Bauten und Anlagen zulässig, welche mit den Nutzungen als Friedhof in Verbindung stehen. III. Besondere Institute35 1. Arealüberbauungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.