Art. 22.2 · Abweichung von der Regelbauweise
BZO Niederweningen · S. 20 · Original-PDF
22.2 Abweichung von der Regelbauweise
1Die Baumassenziffer kann um ein Zehntel erhöht werden. Die Gebäudehöhe kann in den Wohnzonen W1.5 und W2.1 auf 8.10 m erhöht werden, in der Wohnzone W2.4 auf 11.40 m. Dabei gelten erhöhte Anforderungen gemäss § 71 PBG; insbesondere ist ein Energiekonzept gemäss Abs. 2 erforderlich.
2Für Arealüberbauungen ist ein Energiekonzept zu erstellen, wobei minimale Emissionen und ein niedriger Energieverbrauch gemäss dem neuesten technischen Stand umgesetzt werden. Die Anforderungen des MINERGIE-Standards oder eines vergleichbaren Standards sind einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.