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Art. 22.1 · Mindestarealflächen

BZO Niederweningen · S. 20 · Original-PDF

22.1 Mindestarealflächen In den Wohnzonen W1.5 und W2.1 sowie in der Wohn- und Gewerbezone WG2.1 beträgt die Mindestarealfläche 3'000 m², in der Wohnzone W2.4 und in der Wohn- und Gewerbezone WG2.4 mindestens 5'000 m². In der Zone W1.2 sind Arealüberbauungen nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.