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Art. 22.3 · Grenz- und Gebäudeabstände

BZO Niederweningen · S. 20 · Original-PDF

22.3 Grenz- und Gebäudeabstände

1Innerhalb des Areals gelten die Vorschriften des PBG.

2Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauungen sind die zonengemässen Abstände einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.