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Art. 5 · Angebaute Gebäudeteile

BZO Niederhasli · S. 5 · Original-PDF

Angebaute Gebäudeteile an bestehende Gebäude sind gestattet, sofern die Anforderungen gemäss Art. 4 für das bestehende Gebäude und die Anbauten erfüllt werden. Angebaute Gebäudeteile an rote Gebäude sind nur zulässig, wenn sie überdies den Charakter des Hauptgebäudes nicht nachteilig verändern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.