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Art. 31 · Allgemeine Anforderungen
BZO Niederhasli · S. 14 · Original-PDF
1Für die im Zonenplan speziell bezeichneten Gebiete sind Gestaltungspläne zu erarbeiten.
2Folgende allgemeine Anforderungen sind zu erfüllen: a Es sind grundsätzlich die ortsbauliche Qualität, der Umgang mit öffentlichem Raum, die Nutzungsdurchmischung, die Verkehrsführung und der Lärmschutz sicherzustellen. b Es sind ressourcenschonende Mobilitätssysteme zu fördern. c Die Anforderungen an Arealüberbauungen gemäss § 71 PBG sowie die ergänzenden Anforderungen gemäss Art. 28 BZO sind einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.