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Art. 29 · Massvorschriften

BZO Niederhasli · S. 13 · Original-PDF

1Die Gebäudelänge kann in der Zone WE2 auf 20 m, W2 auf 40 m, in den Zonen W3 und WG2 auf 50 m und in der Zone WG3 auf 60 m erhöht werden. Die Gebäudebreite ist in den Zonen WE2, W2, WG2, W3, WG3 und WG4 auf 20 m beschränkt.

2In den Zonen W2, WG2, W3, WG3, WG4 und Z darf ein zusätzliches Vollgeschoss erstellt werden.

3In den Zonen W3 und WG3 darf die Fassadenhöhe max. 13.50 m messen.

4In den Zonen W2 und WG2 darf eine Fassadenhöhe von 11.40 m

5In der Zone WE2 können Reihenhäuser erstellt werden. Die arealinternen Abstände der Gebäude unterliegen unter Vorbehalt einwandfreier wohnhygienischer und feuerpolizeilicher Verhältnisse keinen Mindestmassen. Bauordnung – 11.12.2024 12/20 3.2 Baumschutz

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.