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Art. 28 · Ergänzende Anforderungen
BZO Niederhasli · S. 13 · Original-PDF
1Arealüberbauungen werden nur unter der Voraussetzung von hohen gestalterischen, energetischen und lärmtechnischen Standards gewährt.
2Es sind qualitativ hochwertige private und gemeinschaftliche Aussenräume sowie eine gute Durchwegung für die Öffentlichkeit vorzusehen.
3Die Pflichtparkplätze für Bewohner und Beschäftigte gemäss Art. 38 sind gedeckt bzw. unterirdisch anzuordnen.
4Neben den Veloabstellplätzen für Bewohner gemäss Art. 39 sind bei den Eingängen Veloabstellplätze für Besucher vorzusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.