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Art. 39 · Naturgefahren
BZO Mettmenstetten · S. 13 · Original-PDF
Bei der Erstellung und Änderung von Bauten und Anlagen in Gefahrengebieten sind die Personen- und Sach-wertrisiken durch Hochwasser und Oberflächenabfluss auf ein tragbares Mass zu reduzieren. Wo keine raumplanerischen und Gewässerunterhaltsmassnahmen sowie bauliche Massnahmen am Gewässer möglich oder geeignet sind, ist der Hochwasserschutz durch Objektschutzmassnahmen herzustellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.