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Art. 38 · Förderung von Baumpflanzungen
BZO Mettmenstetten · S. 13 · Original-PDF
Wo es die Verhältnisse zulassen und die Grundstücksnutzung nicht übermässig erschwert wird, können Baumpflanzungen verlangt werden. In der Regel ist pro 400 m2 anrechenbare Grundstücksfläche mindestens eine mittel- bis grosskronige, nicht invasive Baumart zu erhalten oder neu zu pflanzen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.