← BZO Mettmenstetten · Inhaltsverzeichnis

Art. 40 · Spiel- und Erholungsflächen

BZO Mettmenstetten · S. 13 · Original-PDF

Bei Mehrfamilienhäusern und Reihenhäusern sind im Freien an geeigneter Lage mindestens 20 % der zum Wohnen massgeblichen Geschossfläche als Spiel- und Erholungsflächen für alle Altersstufen auszuscheiden. Diese sind nach anerkannten Richtlinien zweckmässig zu gestalten und dauernd ihrer Bestimmung zu erhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.